Gemeindeamt
Mitterberg-Sankt Martin
Gersdorf 70
8962 Mitterberg-Sankt Martin
Tel.: +43 3685 22 319
Fax: +43 3685 22 319-204
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Bürgerservicestelle
Mitterberg-Sankt Martin
St. Martin am Grimming
geschlossen seit 01.06.2016
Die MitarbeiterInnen der Gemeinde Mitterberg-Sankt Martin stehen
Ihnen von MO - FR in der Zeit
von
08:00 - 12:00 Uhr zur Verfügung.
www.ordinationen.st ist das steirische Portal zur Information der derzeit geöffneten Arzt-Ordinationen.
Unter Ärztesuche sind sämtliche
Öffnungszeiten, die Adresse und weiterführende Informationen zum gesuchten Arzt zu finden.
Auszug aus den Förderrichtlinien der Gemeinde Mitterberg-Sankt Martin
(Gültig ab 01.01.2025 bis 31.12.2025)
Sämtliche Förderungen können nur ausbezahlt
werden, wenn keine Abgabenrückstände bestehen. Ansonsten erfolgt eine
Anrechnung auf die offenen Forderungen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die
nachstehenden Förderungen:
1.) Wohnbauförderung:
Pro Haus/Eigentumswohnung/Mietkaufwohnung
bzw. Zubau mit mind. 50 m² Wohnnutzfläche € 580,--,
zuzüglich € 100,-- pro Kind (bis zur
Vollendung des 14. Lebensjahres).
Die Förderung erfolgt in Anlehnung an § 53 WFG nur für die Errichtung und nicht für einen Kauf eines Hauses/Eigentumswohnung oder Mietkaufwohnung.
Außerdem muss durch einen Zubau eine weitere Wohneinheit entstehen (Küche, Bad, Zimmer etc).
Voraussetzung ist die Begründung eines Hauptwohnsitzes im Sinne des § 17 Steiermärkisches Grundverkehrsgesetz.
Der Antrag auf Wohnbauförderung kann erst nach Erteilung der Benützungsbewilligung und Erfüllung sämtlicher Auflagen gestellt werden.
2.) Solarförderung/Photovoltaikförderung/Erdwärme:
Solarförderung
Photovoltaikanlagen
(Anmerkung: Pro kWp wird kaufmännisch auf- oder abgerundet.)
Erdwärme (Heizungswärmepumpen, Wärmetauscher, Tiefenbohrung)
3.) Bioheizungsförderung:
Nach Vorliegen eines Fördernachweises vom Land Steiermark wird der jeweilige Antrag auf Förderung durch den Gemeinderat behandelt und beschlossen.
Schotterzuschuss: (Vorstandsentscheidung) max. 3 Schotterfuhren jährlich pro Hof- und Hauszufahrt.
1.) Loipeneuro:
Pro Laufmeter Loipe € 0,30
1.) Geburtengutscheine:
Pro Kind - Gröbminger Einkaufsgold € 100,--
2.) Geburtstagsgeschenke Senioren (Hauptwohnsitz):
Geburtstage: 75, 80, 85 ab 90 jährlich
Gratulationsfeier 1 x pro Quartal: Gemeinsames Mittagessen mit Begleitperson und
Gutschein „Land lebt auf“ € 50,-- +
Schnaps/Likör oder
3.) Schulstartgeld:
Pro
SchülanfängerIn € 100,--
4.) Studentenförderung für ordentliche Studenten:
€ 100,-- pro Semester für ordentliche Studenten für die Mindeststudienzeit + 2 Semester mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde
Mitterberg-Sankt Martin nach Beendigung des jeweiligen Semesters.
5.) Kinderbetreuung:
Entfällt - Neuregelung zwischen den Gemeinden der Kleinregion Gröbming.
6.) Kondulenzbeitrag:
€ 70,-- pro Todesfall/HWS.
7.) Musikschulkosten-Gemeindebeitrag:
€ 900,-- je Kind und Jahr (Elternbeitrag € 551,--)
+ Sachaufwand € 300,-- (1/3 des Gemeindebeitrages).
Privater gewerblicher Musikschulunterricht: Je Musikschüler pro geleistete Unterrichtseinheit € 8,-- (höchstens € 240,-- im Jahr). Ansonsten keine Förderung von Privatmusikschulunterricht.
8.) Beitrag Fahrsicherheitstraining - Führerscheinprüfung "B":
€ 100,-- als einmaliger Beitrag für alle
Förderwerber mit Hauptwohnsitz in der
Gemeinde Mitterberg - Sankt Martin.
Bei Vorlage des Zahlungsnachweises über die
Absolvierung des Fahrsicherheitstrainings wird nach Bekanntgabe der Kontonummer
der Förderbeitrag überwiesen.
9.) Abgabenförderung (Müll/Kanal/Wasser):
Die Förderung erfolgt grundsätzlich nach den Richtlinien des Heizkostenzuschusses.
1.) Besamungszuschüsse:
Pro
Besamung bzw. pro Natursprung (Vorlage Deckschein bzw. Tierliste) € 22,--
Eigenbesamung: Lt. Tierliste (Stichtag 01.10. j.J. – 16 Monate) €
28,-- x Rinderzahl lt. Bestandsliste 16 Monate und älter.
2.)
Investitionsförderung für landwirtschaftliche Produktionsstätten:
Fördergegenstand sind alle baulichen Maßnahmen (Um- und Neubauten) die dem land- und forstwirtschaftlichem Betrieb dienen sowie technische Ausrüstungen in baulichen Anlagen.
Mindestinvestitionssumme € 10.000,-- , Fördersatz 10%
Maximal
möglicher Investitionszuschuss in fünf
Jahren € 3.000,--.
Das Förderansuchen ist unter Vorlage der Förderberechnung beziehungsweise mit gesammelter Rechnungslegung bei der Gemeinde zu stellen.
Der Antrag auf Investitionsförderung betreffend
Bauvorhaben kann erst nach Erteilung der Benützungsbewilligung gestellt werden.
Förderungen sind auch ohne Landesförderung möglich.
Investitionsförderung für Gewerbebetriebe:
Bei Investitionen, die sich über Jahre erstrecken, erfolgt eine Zusammenrechnung. Ein Anspruch auf eine Förderung besteht erst ab einer Mindestinvestitionssumme von € 3.000,-- exkl. MWSt.
Fördersatz 2 % der Investitionen (vom Nettobetrag)
Max. Förderhöhe € 10.000,--
Grundsätzlich soll durch die Investition eine wesentliche Qualitätsverbesserung bzw. Erweiterung des Betriebes erfolgen. Nach Ausschöpfung des Höchstbetrages kann neuerlich erst nach Ablauf von 10 Jahren ab der ersten Förderung um eine weitere Förderung angesucht werden. Förderungen in der Vergangenheit werden berücksichtigt.
Betriebsansiedlungen/Arbeitsplatzförderung:
a) Betriebsansiedlungen: Förderung
individuell (Entscheidung durch GR) - Rahmenbetrag € 14.000,--.
Eine weitere Wirtschaftsförderung ist bei Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen möglich.
Die Förderung für Betriebsansiedlung schließt
eine Investitionsförderung aus.
b) Lehrlingsförderung: Über Antrag des
Unternehmers wird eine Lehrlingsförderung pro Lehrling in Höhe von € 150,--
pro Jahr bzw. € 75,-- pro Halbjahr gewährt.
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2. KFZ Jürgen Helmut Stangl, 8962 Mitterbergerstraße 232 - Neuerrichtung eines Carports und Umbau beim bestehenden Betriebsgebäude Firma KFZ Jürgen Helmut Stangl
Sa, 01.02.2025
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